Das Professorenbesoldungsreformgesetz sieht drei Besoldungsgruppen W1, W2 und W3 vor. Professoren und Professorinnen die an Einrichtungen des Bundes berufen worden sind erhalten derzeit Grundgehälter in folgender Höhe:
W1: | 4105,11 € |
W2: | 4681,39 € |
W3: | 5672,13 € |
In den einzelnen Bundesländern variieren die Grundgehälter aufgrund unterschiedlichen Tarifanpassungen zum Teil deutlich.
Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren mit habilitationsäquivalenter Qualifikation erhalten das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W1 und sind von Leistungszulagen ausgenommen. Professoren an Fachhochschulen, Hochschulen für Musik, Kunst und Theater, Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden nach den Besoldungsgruppen W2 und W3 vergütet.
Das Professorenbesoldungsreformgesetz hat für die Summe der Besoldungsausgaben aus Grundgehalt und Leistungszulagen einen Vergaberahmen vorgesehen. Die durchschnittlichen Besoldungsausgaben für die in den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 sowie C 2 bis C 4 eingestuften Professoren sollen den durchschnittlichen Besoldungsausgaben für diesen Personenkreis im Jahr 2001 entsprechen. Eine unabhängige Information zu den Besoldungsdurchschnitten in den einzelnen Bundesländern liegt bisher nicht vor.