Die W-Besoldung ist durch das Professorenbesoldungsreformgesetz im Januar 2005 eingeführt worden und löst die alte Besoldungsordnung C ab. Während die C-Besoldung einem Senioritätsprinzip folgende Dienstjahre finanziell honoriert hat, sieht die W-Besoldung ein System aus Grundgehalt und Leistungszulagen vor.
Das Professorenbesoldungsreformgesetz schafft hierfür den rechtlichen Rahmen und überträgt die Ausgestaltung den Bundesländern und den Universitäten. Die einzelnen Bundesländer haben Leistungsbezügeverordnungen erlassen in denen die Hochschulen aufgefordert werden, die Verfahren zur Vergabe von Leistungsbezügen in eigenen Leistungsbezügeverordnungen niederzulegen.
Ergebnisse der
Auswertung dieser Leistungsbezügeverordnungen von 86 Universitäten zeigt eine große Vielfalt von Kriterien und Verfahren zur Bewertung von Leistungen und zur Vergabe von Leistungszulagen.