Erfahrungsberichte und Erfahrungsaustausch

W-Professorinnen und Professoren machen ganz unterschiedliche Erfahrungen mit der W-Besoldung. Nicht selten wird die W-Besoldung als ungerecht empfunden, da in der Wahrnehmung das Gehalt eher durch strukturelle Aspekte denn durch die jeweils eigene Leistung bestimmt werden. Gleichzeitig spiegelt sich in den Interviews eine deutliche Zustimmung zum Leistungsprinzip - häufig wird diese Zustimmung vor dem Hintergrund des C4-Professors beschrieben. Der C4-Professor ist eine Art Vexierbild, die beide Ansichten, den faulen und den fleißigen Professor, zeigt. (siehe auch den Vortrag  Der intrinsisch motivierte Professor - ein Vexierbild)

Ich lade Sie herzlich ein, Ihre Erfahrungen zur W-Besoldung hierin einzutragen. Eine Reihe von Professorinnen und Professoren haben dies bereits getan. Durch die Erneuerung der Internetseite haben sich die Daten geändert. Die Beiträge sind jedoch im Text mit dem Erstellungsdatum angegeben. Gerne nehme ich Ihre Erfahrungen auch per Email entgegnen.

Urteilsverkündung in Sachen W-Besoldung der Professoren

Am 14. Februar 2012 wird das Urteil in Sachen W-Besoldung der Professoren verkündet.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage 
der mündlichen Verhandlung vom 11. Oktober 2011
(siehe Pressemitteilung Nr. 47/2011 vom 21. Juli 2011) am

14. Februar 2012, 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Amtssitz „Waldstadt“,
Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe


sein Urteil verkünden.
Link zum Opens external link in new windowBundesverfassungsgericht

 

DLF Hintergrund anlässlich der mündlichen Verhandlung der W-Besoldung vor dem Bundesverfassungsgericht.

 

namenlos, 7 Mai 2011, 12:46:
Von HLB gibt es dazu mittlerweile eine Presseerklärung
hlb.de/uploads/media/hlb-Pressemitteilung-W-Besoldung-2011.pdf
Vom DHV habe ich nichts gefunden
Prof. Dipl.-Math. Neumayer, 9 Apr 2011, 09:25:
Die Diskussion nimmt kein Ende und eigentlich weiss niemand, wie er sich verhalten soll. Ein Wechsel kann von Vorteil sein, kann aber auch mit erheblichen Nachteilen verbunden sein. Eine definitive Auskunft - und dies ist der Kern des Skandals - kann nicht gegeben werden. Eine Lösung wäre, alle nach W3 einheitlich zu besolden und den Rest über Zulagen zu lösen.
Prof. Dipl.-Math. Neumayer
fine-art-photography@arcor.de
namenlos, 6 Apr 2011, 22:06:
Offensichtlich liegt die Sache doch schon wieder bei Bundesverfassungsgericht; zumindest ist unter den Fällen, die 2011 (!) zur Erledigung anstehen, beim 2. Senat vermerkt: "– Verfassungsmäßigkeit der Professorenbesoldung („W-Besoldung“) -
Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Gießen zur Frage, ob § 32 Sätze 1 und 2 des Bundesbesoldungsgesetzes i.V.m. Anlage II (Bundesbesoldungsordnung W) und Anlage IV Ziffer 3 (Grundgehaltssätze Bundesbe- soldungsordnung W) mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar ist."

Mal sehen.
namenlos, 3 Apr 2011, 08:26:
Ich glaube der letzte Eintrag ist zu negativ. Das Verfassungsgericht hat meines Wissens die Klage aus formalen Gründen abgewiesen. Giessen könnten sich entschliessen die gleiche Angelegenheit diesmal mit der richtigen Zusammensetzung des Gerichtes erneut nach Karlsruhe zu verweisen. Leider tut sich da scheinbar nichts.
Darüber wundere ich mich. Gibt es niemanden mehr der diesen Punkt aktiv verfolgt?
namenlos, 22 Feb 2011, 22:18:
Die Hoffnung auf die verfassungsrechtliche Prüfung der Angemessenheit der W-Besoldung für ein Professorenamt wurde mit Beschluss des Verfassungsgerichtes vom 26.07.2010 wohl beerdigt. Danach wurde die Vorlage des Verwaltungsgerichts Gießen zur verfassungsrechtlichen Prüfung der Angemessenheit der W-Besoldung als unzulässig abgewiesen.

Nachdem bereits im Juli 2008 auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof eine Populärklage auf Angemessenheit der fixen Bestandteile abgebügelt hatte, scheinen die Hoffnungen auf eine Nachbesserung wohl mittlerweile vergebens.

Insgesamt scheint es mittlerweile recht ruhig um das Thema Nachbesserung geworden zu sein. Es scheint nicht mehr thematisiert zu werden. Jedenfalls bekommt man den Eindruck, wenn man ein wenig dazu im Internet recherchiert. Während in 2005 noch alle möglichen Verbände nach Nachbesserung gerufen haben, sind diese Stimmmen allesamt verstummt. Mit dem Aussterben der C-Besoldeten und der damit wegbrechenden Vergleichsbasis wird es sicher mit den Jahren auch nicht einfacher entsprechende Nachbesserungen zu erreichen.

Eine Tendenz, die wir jedoch beobachten. Wir bekommen kein Berufungsverfahren mehr ohne mehrfache Ausschreibung hin, weil einfach die Bewerberlage auch aufgrund der wirtschaftlichen Schlechterstellung gegenüber Industriepositionen sich immer weiter verschlechtert.
namenlos, 21 Feb 2011, 12:15:
Kompensation für Wechsel von A13 auf W1?

Gibt es (erfolgreiche) Erfahrungen mit der Verhandlung eines finanziellen oder anderen Ausgleichs bei der Berufung auf eine W1 (vorher A13; A13 sind auf 6 Jahre W1 umgerechnet 17.000 Euro brutto weniger)? Kann §72 Bundesbesoldungsgesetz angewandt werden? - Hochschulleitung 'meiner' Uni sagt 'nein', GEW-Rechtsberatung hat noch keine Erfahrung damit. Vorschlag der Hochschulleitung einer (extrem) geringen Kompensation über Sachmittel. Danke für Tipps/Erfahrungen!

Jm. mit W1-Ruf
Prof. Dipl.-Math.+Neumayer, 27 Jan 2011, 15:57:
Wer von einer Akademischen Ratsstelle (A14) auf eine W2-Professur wechselt, hat einen finanziellen Nachteil von ca 800,-- Euro. Im Extremfall verdient der Assistent mehr als der Professor! Das System ist unlogisch und es besteht dringender Klärungsbedarf.
Prof. Dipl.-Math. Neumayer
Prof. Dipl.-Math. Neumayer, 27 Jan 2011, 15:54:
Der Wechsel in die W-Besoldung an den Dualen Hochschulen (State University) ist undurchsichtig und vermutlich mit erheblichen NAchteilen verbunden, da Zulagen nicht pensionsfähig zu sein scheinen. Die Besitzstandswahrung scheint ausgeschlossen worden zu sein.
Prof. Dipl.-Math. Neumayer
fine-art-photography@arcor.de
Ein W2-Professor, 13 Nov 2009, 10:38:
Zahlen, persönliche Erfahrung und Forderungen zur W-Besoldung von einem W-Professor

Das W2 brutto Grundgehalt, das der W2 Professor garantiert erhält, liegt zurzeit bei ca. 4000 EUR und steigt nicht mit dem Alter. Ein A13 Lehrer (Studienrat an Gymnasien und Realschulen) erhält mit seiner letzten Dienstaltersstufe (mit 53 Jahren) ein höheres Grundgehalt. Der A14 Lehrer überholt den W2 Professor im Alter von 41 Jahren und darf sich noch über weitere Erhöhungen seines Grundgehaltes bis auf ca. 4400 Euro freuen, die er mit 53 Jahren erhält.
Das Bundesverfassungsgericht prüft augenblicklich, ob die W-Besoldung amtsangemessen und damit verfassungskonform ist. Das Amt des Professors ist ungleich schwieriger zu erreichen als das Lehreramt. Bald nach dem Studium bekommen die meisten Lehrerkandidaten einen Referendariatsplatz, danach haben sie gute Aussichten auf die Verbeamtung mit einer A13 Stelle. Der Professorenkandidat promoviert zunächst 3-5 Jahre, verbringt als PostDoc 1-3 Jahre an einer üblicherweise ausländischen Universität, habilitiert sich danach in weiteren 4 bis 8 Jahren (oder forscht und lehrt 3-6 Jahre als Juniorprofessor) und beginnt dann, sich auf W2 oder W3-Stellen zu bewerben. Ein W2-Professor, der einen Ruf erhält, musste sich gegen typischerweise 30-60 Konkurrenten durchsetzen. Ein W2-Professor wirbt Drittmittel ein und verantwortet die laufende Finanzierung seiner Doktoranden. Die Semesterferien werden zur Forschung, der Präsentation der Forschung auf Konferenzen, der Betreuung von Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten und Doktorarbeiten und zur Drittmitteleinwerbung benutzt. Mir ist kein Professor (in den Naturwissenschaften) bekannt, der im Jahr mehr als 4 Wochen Urlaub nimmt. Im Privatleben konkurriert der W2 Professor aber mit den A13/A14 Lehrern auf dem Immobilienmarkt und findet sich nicht im Stande, den Nachteil seiner schlechten Bezahlung vor Antritt seines Professorenamts gegenüber den Lehrern zu kompensieren.

Allein schon der Nachholbedarf an Lebensstandard gegenüber den A13/A14 Lehrern rechtfertigt für den W2-Professor ein höheres Gehalt als es bisher garantiert wird.
Eine amtsangemessene Besoldung für einen Professor muss sicherstellen, dass
- er sich einen Arbeitsplatz zu Hause leisten kann, um z.B. effektiv weitere Stunden nach einer abendlichen Pause arbeiten zu können.
- er mit seiner Familie auf genügend Raum wohnen kann.
- sich die Frage nach der Finanzierbarkeit von z.B. Instrumentalunterricht für seine Kinder nicht stellt.

Neben der Amtsangemessenheit soll der Einfluss der W-Besoldung auf das Verhalten des wissenschaftlichen Nachwuchses diskutiert werden. Das Risiko des Scheiterns auf dem Weg zum Professorenamt hat sich mit der W-Besoldung grundsätzlich nicht geändert. Die Attraktivität des Zwischenzieles auf eine erste permanente Professorenstelle ist aber durch den Wechsel von der C- auf die W-Besoldung deutlich gesunken. Es spricht sich mittlerweile bei den Doktoranden herum, dass die finanzielle Attraktivität der freien Wirtschaft gegenüber der wissenschaftlichen Freiheit an der Universität die Oberhand gewinnt. Es ist in den Naturwissenschaften abzusehen und in den Ingenieurwissenschaften bereits Realität, dass der universitären Lehre und Forschung in Deutschland so etliche hervorragende Wissenschaftler verloren gehen.

Ich habe mit Anfang/Mitte 30 mein erstes Professorenamt in der W2-Besoldung angetreten. Ich erhalte seit etwas über zwei Jahren 300 EUR Zulage aufgrund einer Zielvereinbarung mit dem Kanzler der Universität. Diese Zulage ist pensionsrelevant. Ein C3 Kollege meines jetzigen Alters würde trotzdem ein 150 EUR höheres Grundgehalt erhalten und sich über einen Anstieg bis auf ca. 5400 EUR Grundgehalt im Alter von 49 Jahren freuen können. Der Kanzler hat mir keine weitere Zielvereinbarung gewährt und stattdessen auf die Richtlinien der Universität über die Leistungszulagen verwiesen. Die erste Leistungsstufe beträgt 150 EUR und ist geknüpft an Beiträge in Forschung oder Lehre, die über üblicherweise zu erwartende Leistungen von Professorinnen und Professoren deutlich hinausgehen. Ein C3-Kollege bekommt alle 2 Jahre ca. 180 EUR mehr, ein Nachhilfelehrer bekommt für wöchentlich 2 Stunden Nachhilfe über 150 EUR (Steuern müssen Professor wie Nachhilfelehrer bezahlen). Von meinem Gehalt lebt eine kinderreiche Familie mit ständig steigenden Ausgaben bei gleich bleibendem Gehalt.

Mir sind drei Fälle von neuen Professoren bzw. Professorinnen bekannt, die ihr erstes Professorenamt mit W2-Besoldung angetreten haben. Einer bekam nach der Juniorprofessur eine Zulage von 300 EUR und per Zielvereinbarung die Aussicht auf eine weitere Erhöhung in ein paar Jahren. Zwei W2-Professorinnen leben mit dem Grundgehalt und haben Zielvereinbarungen unterschrieben, deren Erfüllung von Fachkollegen als vollkommen unrealistisch eingestuft wird.

Ich erwarte vom Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung, die das Professorenamt stärkt. Konkret könnte eine Minimalverbesserung so aussehen:
- Die W2-Besoldung wird an Universitäten abgeschafft (Vorbild Baden-Württemberg) und W3 als Mindestbesoldung eingeführt (das W3 Grundgehalt liegt im Mittel noch unter der C3-Besoldung, insbesondere ist die C3 Pension ca. 12 % höher, die C4 Pension ist ca. 30% höher als die W3 Pension).

Eine weitere Verbesserung wäre
- die Wiedereinführung von Alterstufen (eventuell moderaterer Anstiege als in der C-Besoldung), die durch die steigenden Leistungen eines Professors in der Lehre (größere Erfahrung, mehrfach überarbeitete Vorlesung) und Verwaltung (bessere Kenntnis der Abläufe) voll zu rechtfertigen ist.

Ein W2-Professor
namenlos, 19 Sep 2009, 21:48:
Ich kann nur hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht die W-Besoldung als grundgesetzwidrig verwirft.
Kommentar hinzufügen

* - Pflichtfeld



CAPTCHA Bild zum Spamschutz
Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.